JETZT SCHUTZ VOR UNERWÜNSCHTEN WERBEANRUFEN HOLEN MIT DER CLEVER DIALER APP

Telefon-Betrüger erwischt! Wenn Drahtzieher büßen müssen

Die Europol-Masche ist mittlerweile in aller Munde und überrascht wohl nur noch die wenigsten. Doch wenn plötzlich ein Verwandter in einen tödlichen Unfall verwickelt ist oder ein Lotto-Gewinn am Telefon vorgegaukelt wird, ist die Betrugs-Masche auf den ersten Blick oft weniger ersichtlich. Die Betroffenen tendieren im Nachhinein dazu, eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Doch in vielen Fällen sind die Angerufenen sogar Opfer einer Straftat und nicht nur einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit geworden – die Polizei muss eingeschaltet werden! Wo die Unterschiede liegen und welche Konsequenzen den Drahtziehern blühen, erläutert Thomas Wrobel, Spam-Schutz-Experte von Clever Dialer.

Frau sitzt in Fast-Food-Lokal und blickt besorgt auf ihr Handy
Betrugsanrufe sind keine Bagatelldelikte und sollten zur Anzeige gebracht werden | Quelle: Unsplash

Bandansagen und Ping-Anrufe: Von Abmahnung bis Untersagung des Geschäftsmodells

Ein beliebtes Mittel der Telefon-Betrüger, um an Geld zu kommen, ist das Ausnutzen von Kurzschlussreaktionen. Erklingt am Hörer eine Stimme, die sich als Europol ausgibt und das Drücken auf die Taste #1 verlangt, weil die persönlichen Daten in Gefahr sind, würden Unwissende dieser Masche sicher zum Opfer fallen. Ebenso verzwickt ist das Vorgehen, Personen telefonisch zu kontaktieren, um einen kostspieligen Rückruf zu erwirken. Ein kritischer Blick auf die eingehenden Anrufe sowie das genaue Hinhören bei Bandansagen kann Hinweise darauf geben, ob es sich um einen Spam-Call handelt. Auch helfen verschiedene Apps, wie zum Beispiel Clever Dialer dabei, eingehende Anrufe direkt mit Spam-Meldungen zu vergleichen und vor potenziell gefährlichen Rufnummern zu warnen. 

Solche Bandansagen und Ping-Anrufe gelten als Ordnungswidrigkeiten, bei denen die Bundesnetzagentur (BNetzA) Maßnahmen ergreifen kann. An erster Stelle steht die Abmahnung der Rufnummerninhaber, wenn es sich um leichte Verstöße handelt und sich die Tat nicht wiederholt. Zwar kann die BNetzA auch das Abschalten von Rufnummern erwirken, doch gerade durch die Manipulation der Ziffernreihenfolgen, dem sogenannten Call-ID-Spoofing, bleiben diese Aktionen meist ohne Ergebnis. Effizienter ist dagegen die Erteilung eines Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbotes, denn so wird das Einkassieren der Geldbeträge unterbunden. In Härtefällen kann die BNetzA auch darüber verfügen, das Geschäftsmodell zu untersagen oder sogar das Schalten von Nummern zu unterbinden. Handelt es sich um Wiederholungstäter im großen Stil, setzt die BNetzA in letzter Instanz auch Zwangsgelder fest. 

Spam-Masche „Phishing“: Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden

Doch Ordnungswidrigkeiten sind nur die kleinen, lästigen Fische im deutschen Telefonnetz. Mithilfe von Täuschungen versuchen Kriminelle beispielsweise, explizite vertrauliche Daten, wichtige Passwörter oder horrende Geldbeträge von ihren Opfern zu „angeln“ – die Rede ist vom sogenannten „Phishing“, dem Überbegriff vieler Telefonscam-Maschen. Sowohl vermeintliche Gewinnspiele, Stromzähler-Abgleiche, als auch die Frage nach Kontodaten aus verschiedensten Gründen sind „Phishing“-Maschen. Wer meint, am Hörer in die betrügerische Falle getappt zu sein, sollte sich nochmals nach dem Firmennamen des Anrufenden erkundigen. Es ist Pflicht, diese Information herauszugeben. Auch sollten die Bewegungen auf den eigenen Konten in den Folgetagen genauestens unter die Lupe genommen werden. 

Folgen von Phishing-Anrufen: Ein schmaler Grat zwischen Geldstrafe und Gefängnis

Im Gegensatz zur unerlaubten Telefonwerbung sind die Drahtzieher dieser Anruf-Aktionen wirkliche Kriminelle. Andere vorsätzlich zu täuschen, um an sensible Daten zu gelangen, ist Betrug und wird als Straftat gehandelt. Das bedeutet auch, dass hier nicht mehr die BNetzA, sondern die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden und eine Anzeige erstattet wird. Geht bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Anzeige ein, sind sie unter den Voraussetzungen der Strafprozessordnung befugt zu ermitteln. In den meisten Fällen wird zuerst eine Abfrage der Verkehrsdaten durchgeführt: Wo kommt die Rufnummer her, wurde die Nummer unterdrückt, und so weiter. Hier können Verbraucher in Zusammenarbeit mit den Telefonanbietern schon einiges an Vorarbeit leisten. Wichtig ist nur, eine solche Anzeige schnellstmöglich bei den zuständigen Behörden einzureichen. Telefonanbieter löschen nämlich nach einer gewissen Zeit alle Daten, die nicht abrechnungsrelevant sind. 

Werden Betrüger erwischt, ist die Strafe abhängig von der Schwere des Vergehens. Laut Strafgesetzbuch müssen die Kriminellen im besten Fall einen fünfstelligen Geldbetrag zahlen, im Härtefall lautet das Urteil: fünf Jahre Gefängnis. Der Grat dazwischen ist schmal, das Strafmaß  wird immer im Einzelfall entschieden. Hinzu kommt: Oft sitzen die Betrüger im Ausland. Dort gelten jedoch nicht die vergleichsweise harmlosen Strafen der deutschen Behörden, wenn die Täter gefasst werden. Erst kürzlich wurde in der Türkei der Bandenchef eines kriminell motivierten Call-Centers zu insgesamt 400 Jahren Haft verurteilt – obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, hat es doch eine abschreckende Wirkung (Quelle: BR24).

Von Beschwerde bis Anzeige: In jedem Fall ist Handeln notwendig 

„Wenn dir eine Nummer gemeldet wird, mogeln sich die Betrüger sicher schon mit einer anderen Ziffernfolge durch“, ist wahrscheinlich ein gängiger und nachvollziehbarer Gedanke von Spam-Betroffenen. Doch ist vielen Verbrauchern gar nicht bewusst, dass sie in einigen Fällen sogar Opfer einer wirklichen Straftat geworden sind. Während Bandansagen und Ping-Anrufe bei der BNetzA gemeldet werden sollten, fallen Phishing-Anrufe in das Aufgabenfeld der Strafverfolgungsbehörden. Polizei und Staatsanwaltschaft nehmen ihre Verantwortung dabei sehr ernst, weshalb beispielsweise die Router-Informationen unbedingt notwendig sind. Mahnende Beispiele wie das des Call-Center-Anführers aus der Türkei zeigen, dass die Anzeigen effektiv verfolgt werden. Aus diesem Grund sollten Betroffene auf keinen Fall damit aufhören, Spam-Anrufe zu dokumentieren und gegebenenfalls auch zur Anzeige zu bringen.